Befunddatenmonitoring Mastschweine – Neuer Tiergesundheitsindex Befunddaten

Sehr geehrte Damen und Herren,
am nächsten Stichtag, dem 1. Februar 2024, wird erstmals der Schlachthof-übergreifende Tiergesundheitsindex Befunddaten (TGI) berechnet und über den Informationsbrief dargestellt.

Was ändert sich?

Bisher wurde der TGI für jeden Schlachthof, den der Mastschweinehalter beliefert hat, einzeln als Schlachthof-spezifischer TGI berechnet. Der neue TGI berechnet sich über alle belieferten Schlachtbetriebe eines Tierhalters.
Diese zusammenfassende Berechnung ist aufgrund der neuen Auswertungsmethode möglich. Diese hat QS gemeinsam mit wissenschaftlicher Begleitung der Universität Kiel entwickelt. Sie berücksichtigt u.a. den Einfluss einer potenziell unterschiedlichen Befunddatenerfassung zwischen Schlachtbetrieben. Dies kommt allen Tierhaltern zugute, die mehrere Schlachtbetriebe beliefern: Die Einschätzung des eigenen TGI wird noch übersichtlicher.

Somit erhalten Mastschweinehalter zu jedem Stichtag die TGIs Atemwegsgesundheit, Sonstige Organgesundheit, Gliedmaßengesundheit und Unversehrtheit nur noch einmal im Informationsbrief. Dazu wird die gewohnte Grafik im Informationsbrief verwendet.

 

Bleibt der Schlachthof-spezifische TGI erhalten?


Der Schlachthof-spezifische TGI kann weiterhin über die QS-Befunddatenbank aufgerufen und für das Betriebsmanagement genutzt werden. Hierdurch haben Tierhalter weiter die Möglichkeit, sich mit den Tierhaltern zu vergleichen, die an denselben Schlachthof im Betrachtungszeitraum geliefert haben. Dies ermöglicht einen detaillierten Blick auf die Befunddaten. Bitte beachten Sie, dass die Werte des Schlachthof-spezifischen TGI nicht mit den Ergebnissen des neuen Schlachthof-übergreifenden TGI vergleichbar sind. Dies ist auf die unterschiedlichen Berechnungsmethoden zurückzuführen. Wir bilden deshalb im Infobrief auch nur noch die neue Auswertung ab.


Wenn Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

QS Sojaplus – Was heißt das für die Tierhalter?

Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 1. Januar 2024 wird im QS-System ausschließlich Soja in Futtermitteln eingesetzt, das nachhaltiger produziert wurde. In den letzten Tagen erreichen uns zahlreiche Rückfragen zum Zusatzmodul QS-Sojaplus. Auf der QS-Webseite haben wir eigene Infobereiche für die FUTTERMITTELBRANCHE sowie für die TIERHALTER eingerichtet – dort lassen sich viele Fragen beantworten. Für Tierhalter ist vor allem wichtig, worauf es bei Bezug von sojahaltigen Futtermitteln und bei der Kennzeichnung solcher Ware ankommt. Die Antworten zu den häufigsten Fragen fassen wir Ihnen nachfolgend zusammen.

Was muss beim Bezug von sojahaltigen Futtermitteln beachtet werden?

  • Bezug von sojahaltigen QS-zertifizierten Futtermitteln: In diesem Fall sind keine zusätzlichen Anforderungen an den Futtermittelbezug zu beachten. Mit dem Bezug von QS-Futtermitteln sind alle Vorgaben erfüllt. Die Futtermittel sind zusätzlich zur Kennzeichnung als QS-Ware mit dem Claim QS-Sojaplus oder entsprechend der Regelungen eines anerkannten Standards zum Zusatzmodul QS-Sojaplus gekennzeichnet.
  • Bezug von Sojabohnen (= landwirtschaftliches Primärerzeugnis): Werden Sojabohnen als landwirtschaftliches Primärerzeugnis durch QS-Tierhalter bezogen oder selbst angebaut und in der eigenen Fütterung eingesetzt, gelten derzeit keine Anforderungen an die Zertifizierung des nachhaltigeren Anbaus: sie können – wie andere Primärerzeugnisse auch – frei bezogen werden.
  • Bei Bezug von sojahaltigen Futtermitteln über einen von QS-anerkannten Standard dürfen Tierhalter nur Ware beziehen, die QS-Sojaplus-konform ist. Sie müssen also bei der Bestellung angeben, dass die Futtermittel für einen QS-Betrieb bestellt werden und dass nur konformes Soja enthalten sein darf. Zum Übergang ist diese Anforderung noch als Hinweis definiert – zukünftig ist auch hier die Überprüfung im Audit vorgesehen.


Wie können Tierhalter prüfen, ob sojahaltige Futtermittel passend und die Futtermittelunternehmen lieferberechtigt sind?

  • Alle Futtermittelunternehmen, die die Anforderungen zum Bezug von nachhaltigerem Soja einhalten, sind in der öffentlichen Systempartnersuche entsprechend gekennzeichnet.
  • Für QS-Futtermittel erfolgt die Kennzeichnung über den Claim QS-Sojaplus oder entsprechend der Regelungen eines anerkannten Standards zum Zusatzmodul QS-Sojaplus
  • Wenn ein Futtermittelunternehmen nach einem anerkannten Standard zertifiziert ist, gelten bei der Kennzeichnung die Regelungen des jeweiligen anerkannten Standards. Die meisten anerkannten Systeme, wie beispielsweise GMP+ Int., verwenden eine Positiv-Kennzeichnung: die Ware ist also klar gekennzeichnet. Einzelne Systeme, wie beispielsweise EFISC-GTP, verwenden hingegen eine Negativ-Kennzeichnung (Kennzeichnung, dass enthaltenes Soja nicht nachhaltig zertifiziert ist). In diesem Fall muss somit darauf geachtet werden, dass keine Kennzeichnung vorhanden ist.

Wenn Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.