Sehr geehrte Damen und Herren,
am nächsten Stichtag, dem 1. Februar 2024, wird erstmals der Schlachthof-übergreifende Tiergesundheitsindex Befunddaten (TGI) berechnet und über den Informationsbrief dargestellt.
Was ändert sich?
Bisher wurde der TGI für jeden Schlachthof, den der Mastschweinehalter beliefert hat, einzeln als Schlachthof-spezifischer TGI berechnet. Der neue TGI berechnet sich über alle belieferten Schlachtbetriebe eines Tierhalters.
Diese zusammenfassende Berechnung ist aufgrund der neuen Auswertungsmethode möglich. Diese hat QS gemeinsam mit wissenschaftlicher Begleitung der Universität Kiel entwickelt. Sie berücksichtigt u.a. den Einfluss einer potenziell unterschiedlichen Befunddatenerfassung zwischen Schlachtbetrieben. Dies kommt allen Tierhaltern zugute, die mehrere Schlachtbetriebe beliefern: Die Einschätzung des eigenen TGI wird noch übersichtlicher.
Somit erhalten Mastschweinehalter zu jedem Stichtag die TGIs Atemwegsgesundheit, Sonstige Organgesundheit, Gliedmaßengesundheit und Unversehrtheit nur noch einmal im Informationsbrief. Dazu wird die gewohnte Grafik im Informationsbrief verwendet.
Bleibt der Schlachthof-spezifische TGI erhalten?
Der Schlachthof-spezifische TGI kann weiterhin über die QS-Befunddatenbank aufgerufen und für das Betriebsmanagement genutzt werden. Hierdurch haben Tierhalter weiter die Möglichkeit, sich mit den Tierhaltern zu vergleichen, die an denselben Schlachthof im Betrachtungszeitraum geliefert haben. Dies ermöglicht einen detaillierten Blick auf die Befunddaten. Bitte beachten Sie, dass die Werte des Schlachthof-spezifischen TGI nicht mit den Ergebnissen des neuen Schlachthof-übergreifenden TGI vergleichbar sind. Dies ist auf die unterschiedlichen Berechnungsmethoden zurückzuführen. Wir bilden deshalb im Infobrief auch nur noch die neue Auswertung ab.
Wenn Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.