Vier kleine Ferkel stehen hintereinander versetzt auf einem Stallboden mit Stroh. Sie schauen alle in die gleiche Richtung.

Westfälisches Hofschwein

Unser Programm „Westfälisches Hofschwein“ setzt auf höhere Tierwohlstandards, die der gelernten Haltungsform 3 entsprechen. Teilnehmende Betriebe müssen unter anderem QS- und ITW-zertifiziert sein, Außenklimareize durch Offenfrontställe oder Auslauf ermöglichen, gentechnikfreies Futter verwenden und dem einzelnen Schwein rund 40 Prozent mehr Platz als üblich bieten. Unabhängige Zertifizierungsstellen überprüfen, ob diese Kriterien eingehalten werden.

Kriterien für mehr Tierwohl

Alle beteiligten Erzeuger erfüllen die Kriterien des QS-Prüfsystems und der Initiative Tierwohl in der Mast, die im Rahmen eines Audits durch von QS zugelassene Zertifizierungsstellen risikoorientiert geprüft werden.

Mindestfläche pro Tier – Offenfrontstall:

30-50 kg: 0,7 m²
50-120 kg: 1,3 m²
50-120 kg: 1,3 m²
Den Tieren kann im Offenfrontstall eine geringere uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche nach folgender Tabelle zur Verfügung gestellt werden, soweit Gründe des Tierschutzes nicht entgegenstehen.

Stall mit Auslauf:

30-50 kg: 0,7 m²
50-120 kg: 1,1 m²
>120 kg: 1,4 m²

Stallhaltung mit Außenklimareizen; mind. Außenklimastall*1 oder Stallhaltung mit ständigem Zugang zum Auslauf*2.

*1 Der Anteil von dauerhaft offenen Außenwand- oder Dachflächen des Stalls muss in Summe

  • mindestens 30 % der Wandflächen des Stalls betragen (relevant sind nur die Öffnungen, die eine unmittelbare Auswirkung auf die klimatischen Bedingungen der Tiere haben) oder
  • mindestens 1,0 m² in der Außenwand- bzw. Dachfläche je angefangene 10 Tiere betragen.

Zudem sind 10 % Abweichungstoleranz des berechneten Anteils der Öffnungsfläche möglich, die auf einem Betrieb im Einzelfall gesondert zu prüfen sind. Als offen gelten Windschutz- und Vogelschutznetze. Bei Rollwänden aus Planen (Courtains), bewegliche Schlitzwände (Spaceboards), durch mobile Elemente entstehende Öffnungen sowie andere bauliche Gegebenheiten müssen die geforderten 30% offene Fläche gegeben sein. Die Öffnungen können witterungsbedingt vorübergehend geschlossen werden. Die Schließungen sind mit Zeiten und Dauer des Verschlusses in allen Fällen mit Angaben des Grundes zu dokumentieren und auf Verlangen vorzulegen. Jedes Tier muss jederzeit Zugang zu unterschiedlichen Klimabereichen haben.

*2 Der Auslauf muss eine Mindestfläche von 0,3 m 2/Tier vorweisen. Der Auslauf muss mindestens 2m lang und breit sein, damit sich kein Schwein verletzt.

Einsatz von organisches, rohfaserreiches Beschäftigungsmaterial zusätzlich Stroh (als Einstreu oder Raufutter) oder vergleichbares Material.

Einsatz von Futtermittel ohne Gentechnik während der gesamten Mastphase (Nachweis via Lieferscheine).
Landwirte, die Primärerzeugnisse als Futtermittel einsetzten oder Futtermittel selbst mischen, müssen die Vorgaben des QS-Futtermittelmonitorings erfüllen.

Zugekauftes Futter/-komponenten stammen aus GVO-frei zertifizierten Quellen, vorzugsweise EU-Ware. Dokumentation gemäß Auditkonzept.

Befunddatenerfassung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank).

Teilnahme am QS-Antibiotikamonitoring Schwein.

Bezug von Ferkeln aus deutscher Herkunft.

Die Mast erfolgt in Nordrhein-Westfalen mit züchterischem Schwerpunkt auf Fleischqualität.

Mitglied in der Genossenschaft und gültiger BESTSchwein-Vertrag.

Jährliche Kontrolle der im Leitfaden „Westfälisches Hofschwein“ geforderten Kriterien durch eine neutrale Zertifizierungsstelle.