Mehr Tierwohl Gemeinsam für die Zukunft.

Mit unserem Programm „Mehr Tierwohl – Gemeinsam für die Zukunft“ fördern wir höhere Tierwohlstandards. Teilnehmende Betriebe müssen unter anderem über gültige QS- und ITW-Zertifizierungen verfügen, den Tieren mehr Platz bieten, Zugang zu Außenklimareizen ermöglichen und gentechnikfreies Futter einsetzen. Unabhängige Zertifizierungsstellen überprüfen regelmäßig, ob diese Kriterien auch eingehalten werden. So schaffen wir höheres Tierwohl und den Landwirten eine zusätzliche Wertschöpfung.
 

Kriterien Schwein

Der Betrieb verfügt zum Lieferzeitpunkt über eine gültige QS- und ITW-Zertifizierung.

Mindestfläche pro Tier – Offenfrontstall:

30-50 kg: 0,7 m²
50-120 kg: 1,3 m²
>120 kg: 1,5 m²
Den Tieren kann im Offenfrontstall eine geringere uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche nach folgender Tabelle zur Verfügung gestellt werden, soweit Gründe des Tierschutzes nicht entgegenstehen.

Stall mit Auslauf:

30-50 kg: 0,7 m²
50-120 kg: 1,1 m²
>120 kg: 1,4 m²

Stallhaltung mit Außenklimareizen; mind. Außenklimastall*1 oder Stallhaltung mit ständigem Zugang zum
Auslauf*2.

*1 Der Anteil von dauerhaft offenen Außenwand- oder Dachflächen des Stalls muss in Summe

  • mindestens 30 % der Wandflächen des Stalls betragen (relevant sind nur die Öffnungen, die eine unmittelbare Auswirkung auf die klimatischen Bedingungen der Tiere haben) oder
  • mindestens 1,0 m² in der Außenwand- bzw. Dachfläche je angefangene 10 Tiere betragen.

Zudem sind 10 % Abweichungstoleranz des berechneten Anteils der Öffnungsfläche möglich, die auf einem Betrieb im Einzelfall gesondert zu prüfen sind. Als offen gelten Windschutz- und Vogelschutznetze. Bei Rollwänden aus Planen (Courtains), bewegliche Schlitzwände (Spaceboards), durch mobile Elemente entstehende Öffnungen sowie andere bauliche Gegebenheiten müssen die geforderten 30% offene Fläche
gegeben sein. Die Öffnungen können witterungsbedingt vorübergehend geschlossen werden. Die Schließungen sind mit Zeiten und Dauer des Verschlusses in allen Fällen mit Angaben des Grundes zu dokumentieren und auf Verlangen vorzulegen. Jedes Tier muss jederzeit Zugang zu unterschiedlichen Klimabereichen haben.

*2 Der Auslauf muss eine Mindestfläche von 0,3 m 2/Tier vorweisen. Der Auslauf muss mindestens 2m lang und breit sein, damit sich kein Schwein verletzt.

Einsatz von organisches, rohfaserreiches Beschäftigungsmaterial zusätzlich Stroh (als Einstreu oder Raufutter) oder vergleichbares Material.

Einsatz von Futtermittel ohne Gentechnik während der gesamten Mastphase (Nachweis via Lieferscheine).
Landwirte, die Primärerzeugnisse als Futtermittel einsetzten oder Futtermittel selbst mischen, müssen die Vorgaben des QS-Futtermittelmonitorings erfüllen.
Zugekauftes Futter/-komponenten stammen aus GVO-frei zertifizierten Quellen, vorzugsweise EU-Ware. Dokumentation gemäß Auditkonzept.

Befunddatenerfassung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank).
Teilnahme am QS-Antibiotikamonitoring Schwein. 

Mitglied in der Genossenschaft und gültiger BESTSchwein-Vertrag.

Jährliche Kontrolle der im Leitfaden „Gute Haltung! Direkt von Bauern.“ geforderten Kriterien durch eine neutrale Zertifizierungsstelle.

Im Programm „Gute Haltung! Direkt von Bauern.“ werden Schweine aus Betrieben, die für die Haltungsformprogramme "Mehr Tierwohl – Gemeinsam für die Zukunft"; "Westfälisches Hofschwein" und "BauernLiebe"-Kriterien auditiert sind, anerkannt.

Kriterien Rind

Alle beteiligten Erzeuger erfüllen die Kriterien des QS-Prüfsystems und der Initiative Tierwohl in der Mast, die im Rahmen eines Audits durch von QS/ITW zugelassene Zertifizierungsstellen risikoorientiert geprüft werden.

Mastbetriebe erfüllen die Anforderungen der Haltungsform Stufe 3 in der jeweils aktuellen Fassung (Stand: 22.07.2022)

Laufstallhaltung mit ganzjährig nutzbarem Laufhof (mind. 3 m²/Tier im Laufhof)

oder

Laufstallhaltung mit Weidegang (mind. 120 Tage/6 h)

oder

Offenfrontlaufstall: Entweder eine Längsseite des Stalles auf der gesamten Länge (mind. 60 % der Wandhöhe) dauerhaft offen/geöffnet oder beide Längsseiten auf ihrer gesamten Länge (mind. 30 % der Wandhöhe) z.B. durch Schlitzwände (Spaceboards) dauerhaft offen/geöffnet, sowie andere bauliche Gegebenheiten, die auf einem Betrieb im Einzelfall gesondert zu prüfen sind.


Ein Verschluss darf zeitweise erfolgen (Außenfläche und Offenfrontstall), wenn Witterungsverhältnisse die Tiergesundheit beeinträchtigen könnten. Hierfür können Windbrechnetzte oder Rollwände aus Planen (Curtains) sowie bewegliche Schlitzwände genutzt werden. Die Zeiten und Dauer des Verschlusses sind in allen Fällen mit Angabe des Grundes zu dokumentieren.


Durch die Öffnungen in einer oder beiden Längsseiten des Stalls muss eine Frischluftzirkulation und -qualität gewährleistet sein, die vergleichbar mit einer Schwerkraftlüftung ist.

keine Anbindehaltung.

Die Tiere müssen mindestens sechs Monate vor der Schlachtung unter diesen Bedingungen gehalten werden.

< 6 Wochen; durch den Landwirt; mit Schmerzlinderung

Einsatz von Futtermittel ohne Gentechnik ab Termin Erstaudit (Nachweis via Lieferschein). Während der Mastphase, mindestens jedoch 6 Monate vor der Schlachtung, ist der Einsatz von Futtermittel ohne Gentechnik zu gewährleisten.

Landwirte, die Primärerzeugnisse als Futtermittel einsetzten oder Futtermittel selbst mischen, müssen die
Vorgaben des QS-Futtermittelmonitorings erfüllen.

Zugekauftes Futter/-komponenten stammen aus GVO-frei zertifizierten Quellen, vorzugsweise EU-Ware.
Dokumentation gemäß Auditkonzept.

Befunddatenerfassung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank)

Teilnahme am QS-Antibiotikamonitoring Rind

Mitglied in der Genossenschaft und gültiger Partnervertrag RIND oder Partnervertrag FÄRSE.

Im Programm „Gute Haltung – Direkt von Bauern“ werden Schlachtkühe aus Betrieben, die nach den Haltungsformprogrammen „QM++“, "DLG-Silber" und „Pro Weideland“- Kriterien auditiert sind, anerkannt. Sollten Betriebe die Lieferberechtigungen für die Programme verlieren, erhalten wir diese Informationen über die Schnittstellenabfrage der QS-Datenbank bzw. der Programmgeber.

Im Programm „Gute Haltung – Direkt von Bauern“ werden Jungbullen und Färsen aus Betrieben, die für die Haltungsformprogramme „Mehr Tierwohl – Gemeinsam für die Zukunft“; „Hof-Rind. Rindfleisch aus guter Haltung“; „BauernLiebe“ (ausschließlich Jungbullen) und „Naturplus“– Kriterien auditiert sind, anerkannt.

Kriterien Hähnchen

Der Betrieb verfügt zum Lieferzeitpunkt über eine gültige QS-und ITW-Zertifizierung.

Mindestfläche: max. 25 kg/m² oder max. 29 kg/m² bei einem Stall mit Kaltscharraum.

Stallhaltung mit mit ständigem Zugang zu Außemklimabereich (Kaltscharraum)*1

*1 Der Kaltscharraum muss befestigt, überdacht und nach den Seiten hin insgesamt zu mindestens 50 % licht-und luftdurchlässig sowie windegschützt sein. Die Größe des Kaltscharraums beträgt 20 % der nutzbaren Stallgrundfläche. Er soll mind. 3 m tief und mind. 2 m hoch sein. Pro 100 m2 nutzbarer Stallgrundfläche sind in Summe mind. 2 m Auslauföffnungen vorhanden. Die einzelnen Auslauföffnungen müssen mind. 40 cm hoch und mind. 50 cm breit sein. Der Kaltscharraum muss flächendeckend eingestreut sein und den Tieren ab dem 22. Lebenstag während der Tageslichtzeit in Abhängigkeit von der Jahreszeit zur Verfügung stehen, mindestens 50 % ihrer Lebenszeit. Ein Verschließen des Zugangs zum Kaltscharraum während der Tageslichtzeit ist nur in begründeten Ausnahmen (z.B. Witterungsextreme) möglich und ist zu dokumentieren.

Ausnahmebedingungen des Tierschutzlabels bezüglich Kaltscharraum, die auch von der Haltungsform getragen werden, werden ebenfalls vom Programm "Mehr Tierwohl – Gemeinsam für die Zukunft" akzeptiert.

Organisches Beschäftigungsmaterial aus veränderbarem und sich verbrauchendem Material z.B. Stroh, Picksteine

Je angefangener 150 m2 mind. 2 Gegenstände.
ODER
Pro 2000 Tiere mind. 3 Stroh-oder Heuballen und pro 1000 Tiere 1 Pickgegenstand

Grundsätzlich robuste und gesunde Zuchtlinien

Einsatz von Futtermittel ohne Gentechnik während der gesamten Mastphase (Nachweis via Lieferschein)
Landwirte, die Primärerzeugnisse als Futtermittel einsetzen oder Futtermittel selbst mischen, müssen die Vorgaben des QS-Futtermittelmonitorings erfüllen.
Zugekauftes Futter/-komponenten stammen aus GVO-frei zertifizierten Quellen, vorzugsweise EU-Ware. Dokumentation gemäß Audiokonzept

Befunddatenerfassung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank)
Teilnahme am QS-Antibiotikamonitoring

Teilnahme an einem in der Haltungsform registriertem Programm

Kontrolle aller Betriebe durch neutrale Zertifizierungsstellen, mindestens einmal jährlich

Im Programm „Mehr Tierwohl – Gemeinsam für die Zukunft.“ werden Hähnchen aus Betrieben, die für das Haltungsformprogramm „Fairmast“ – Kriterien auditiert sind, anerkannt.

Kriterien Pute

Der Betrieb verfügt zum Lieferzeitpunkt über eine gültige QS-und ITW-Zertifizierung.

Mindestfläche: mind. 30 % mehr Platz, max. 41 kg/m² Hähne, max. 37 kg/m² Hennen

Stallhaltung mit mit ständigem Zugang zu Außemklimabereich *1

*1 Die Größe des Außenklimabereichs muss mindestens 20 % der nutzbaren Stallgrundfläche betragen. Die Auslauföffnungen müssen gleichmäßig verteilt sein und mindestens 5 % der Stalllängsseite ausmachen. Bei bestehenden Anöagen, bei denen aus baulichen Gründen die Mindestanforderungen der Öffnungen und keine gleichmäßige Verteilung der Öffnungen möglich ist, kann im Rahmen der Zulassung eine betriebsindividuelle Bewilligung beantragen.

Der Außenklimabereich ist ein vollständig gedeckter Stallbereich, welcher an der Außenseite in der Summe 40 % licht- und luftdurchlässige Öffnungsfläche oder 100 % der Sockelhöhe vollumfänglich offen oder durch ein Draht- bzw. Kunststoffgeflecht begrenzt ist und wenn nötig mit einem Windschutznetz versehen ist. Bei einer Wandhöhe bis 2, 90 m müssen mindestens 50 % Öffnungsfläche gewährleistet sein. Die Höhe des Kaltscharraums muss mindestens 2 m betragen.

Der Außenklimabereich muss allen Tieren, abhängig von Befiederungs- und Gesundheitszustand aowie den Witterungsbedingungeng, möglichst ab Beginn der sechsten Lebenswoche bzw. nach dem Umstallen in den Maststall zugänglich sein.

Bei extremen Witterungsverhältnissen im Winter (Dezember bis Februar) ist es zulässig, die Zugänglichkeit auf 8 h pro Tag zu beschränken. Dabei ist allerdings zu beachten, dass sobald ein Lebendgewicht von 41 kg. bzw. 37 kg bei Hennen pro m2 nutzbarer Stallfläche erreicht wird, die Zugänglichkeit zum Außenklimabereich jedenfalls 24 Stunden täglich zu gewährleisten ist. Es können Ausnahmen (Einschränkungen des Zugangs, teilweise Verschließen der Auslauföffnungen), sofern zum Schutz der Tiere notwendig, akzeptiert werden. Abweichungen von den Mindestnutzungszeiten auf Grund von extremen Witterungsbedingungen sind ausführlich zu dokumentieren.

Organisches Beschäftigungsmaterial aus veränderbarem und sich verbrauchendem Material z.B. Stroh, Picksteine

Je angefangener 400 m² mind. 2 Gegenstände

Grundsätzlich robuste und gesunde Zuchtlinien

Langsam wachsende Rassen (Gewichtszunahme max. 110g/Tag) oder schnell wachsende Rassen bei Einhaltung des Mindestschlachtalters von 140 Tagen (Hähne) bzw. 100 Tagen (Hennen)

Einsatz von Futtermittel ohne Gentechnik während der gesamten Mastphase, mindestens jedoch 10 Wochen vor der Schlachtung

Landwirte, die Primärerzeugnisse als Futtermittel einsetzen oder Futtermittel selbst mischen, müssen die Vorgaben des QS-Futtermittelmonitorings erfüllen.

Zugekauftes Futter/-komponenten stammen aus GVO-frei zertifizierten Quellen, vorzugsweise EU-Ware.
Dokumentation gemäß Auditkonzept.

Befunddatenerfassung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank).
Teilnahme am QS-Antibiotikamonitoring

Teilnahme an einem in der Haltungsform registriertem Programm

Kontrolle aller Betriebe durch neutrale Zertifizierungsstellen, mindestens einmal jährlich

Im Programm „Mehr Tierwohl – Gemeinsam für die Zukunft.“ werden Hähnchen aus Betrieben, die für das Haltungsformprogramm „Frei Raum – Mehr Luft & Sonne für unsere Tiere“ – Kriterien auditiert sind, anerkannt.