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ASP-Infos für Landwirte

ASP - Video 3
der © EFSA
African Swine Fever

Was immer Sie bewegt in Sachen ASP – eine allgemeine Frage oder ein individuelles Anliegen zu den Folgen für Ihren Betrieb haben – wir helfen Ihnen weiter! Rufen Sie ihren Westfleisch-Außendienstmitarbeiter oder -Vermarktungspartner an oder schicken Sie uns eine E-Mail.

Und so erreichen Sie uns ...

... per E-Mail: ASP-Info@westfleisch.de

Video 1 – © 3Drei3
Eingang des Betriebes

Video 2 – © 3Drei3
Verladen

Video 3 – © 3Drei3
Umzäunung

Im Betrieb muss höchste Biosicherheit gewährleistet werden, um die Bestände zu schützen! Überprüfen Sie mit der kostenlosen Online-Plattform der Universität Vechta die Biosicherheitslage auf Ihrem Betrieb:
www.risikoampel.uni-vechta.de

 

Weitere Informationen zu Präventionsmaßnahmen erhalten Sie im
BMEL-Merkblatt "Schutz vor Tierseuchen – was Landwirte tun können".

Weitere Informationen zum Vorgehen in Restriktionsgebieten (Gebiete um ASP-Funde) erhalten Sie im "Muster-Krisenhandbuch Afrikanische Schweinepest". Am Ende sind Flowcharts zu den Vorraussetzungen für das Verbringen aus Restriktionsgebieten hinterlegt.

Die Dokumente 1 und 2 erläutern die Inlands-Verbringungsregeln für Schlachtschweine im ASP-Seuchenfall in Deutschland. Dabei wird unterschieden zwischen einem ASP-Ausbruch bei Wildschweinen oder Hausschweinen in Deutschland. Für diese Fälle gelten unterschiedliche Verbringungsregeln für Schweine.

1. Verbringen von Schlachtschweinen bei ASP-Ausbruch bei Wildschweinen
[Stand 10-2023| Download PDF]


2. Verbringen von Schlachtschweinen bei ASP-Ausbruch bei Hausschweinen
[Stand 10-2023| Download PDF]


Folgendes Flowchart erläutert das Prüfverfahren an der Schlachthofpforte, sobald Schweine aus Restriktionsgebieten an den Schlachthof geliefert werden.

3. Prüfung an Schlachthofpforte bei ASP-Ausbruch bei Wildschweinen
[Stand 10-2023| Download PDF]

In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen bestehen Erlasse zur Statuserlangung. Schweinebetriebe, die als Status-Betriebe eingestuft werden, dürfen im ASP-Seuchenfall im Wildschweinebestand in Deutschland ihre Schweine schneller und leichter vermarkten, wenn sie sich in  „Restriktionsgebiet II" befinden.

 

In beiden Bundesländern können Anträge zur Teilnahme am Programm gestellt werden.

Gemeinsam mit dem zuständigen Veterinäramt sollte betriebsindividuell eine Entscheidung getroffen werden, ob die Teilnahme am ASP-Früherkennungsprogramm für den Betrieb sinnvoll ist (Kosten-Nutzen-Abwägung).

 

NRW-Merkblatt ASP-Früherkennungsprogramm
[Stand 03-2024| Download PDF]


Niedersächsisches ASP-Früherkennungsprogramm

[Stand 01-2024| Download PDF]

Häufig gestellte Fragen

ASP ist für Menschen nicht gefährlich. Ausschließlich Wild- und Hausschweine (inkl. Minipigs) können sich mit dem Virus anstecken. Für den Menschen oder für andere Haus- und Wildtiere stellt ASP keine Gefahr dar. Auch der Verzehr von gegebenenfalls kontaminierten schweinefleischhaltigen Lebensmitteln ist für den Menschen gesundheitlich unbedenklich.

Bei Wild- und Hausschweinen zeigen sich schwere Allgemeinsymptome, wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemprobleme. Durchfall und Blutungsneigung können ebenfalls auftreten. Erkrankte Tiere zeigen teilweise eine verringerte Fluchtbereitschaft oder andere Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientierung. Die Erkrankung führt in fast allen Fällen zum Tod des Schweines innerhalb von sieben bis zehn Tagen.

Die Erkrankung breitet sich langsam in einem Hausschweinebstand aus. Falls Sie ungewöhnlich viele Todesfälle und/oder Aborte sehen, benachrichtigen Sie umgehend Ihren Hoftierarzt.

Bei unklaren Krankheitsbildern müssen Sie in jedem Fall den Hoftierarzt hinzuziehen und über diesen ggf. eine Ausschlussdiagnostik einleiten. In NRW und Niedersachsen werden die Kosten sowohl für die Probennahme als auch für die Untersuchung von der Tierseuchenkasse getragen. Das zuständige Veterinäramt wird erst bei ASP-Nachweisen involviert.

Je nach Krankheitsbild im Bestand ist unmittelbar ein ASP-Verdacht an das Veterinäramt zu melden, um  die weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern.

Eine Übertragung ist über direkten Kontakt zwischen infizierten und nicht infizierten Tieren möglich, insbesondere über Blutkontakt. Darüber hinaus kann das Virus indirekt über Personen, Gegenstände (Werkzeuge, Fahrzeuge, Schuhe/Kleidung etc.), Lebensmittelreste oder über kontaminiertes Futter übertragen werden.

Das ASP-Virus bleibt über Wochen bis Jahre im Schweinefleisch infektiös. Um kein Risiko einzugehen,  entsorgen Sie alle Essensreste über den Restmüll.

Nein, es gibt bislang keinen wirksamen Impfstoff.

Nach dem ASP-Fund bei Wildschweinen ist ein Restriktionsgebiet II gefährdetes Gebiet) (inkl. Kerngebiet) festgelegt und eine Restriktionsgebiet I eingerichtet worden. Die zuständige Behörde muss die Größe des Bezirkes entsprechend den Gegebenheiten vor Ort und den epidemiologischen Erkenntnissen festlegen. Als Anhaltspunkt kann gelten, dass das Kerngebiet einen Radius von 2 bis 3 km, die Sperrzone II einen Radius von 10 ±5 km und die Sperrzone I einen Radius von etwa 30 bis 45 km um den ASP-Fundort haben sollte. Aktuelle Informationen zur ASP-Ausbreitung finden Sie hier.

 

Die EU-Gesetzgebung ermöglicht es, dass die zuständige Behörde im Ereignisfall spezifische Maßnahmen in einem von ihr bestimmten Gebiet anordnen kann. Das Verbringen von Schlacht-, Zucht- und Nutzschweinen aus der Restriktionsgebiet II ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen werden nur unter Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen von der zuständigen Veterinärbehörde genehmigt. Darüber hinaus greifen weitere seuchenhygienische Maßnahmen.

 

Mit dem erstmaligen Fund von ASP bei einem Wildschwein in Deutschland hat Westfleisch die für diesen Fall fest definierten Prozesse gestartet. Wenn der ASP-Fundort in der Nähe oder im Einzugsgebiet von Westfleisch liegt, werden die Kontrollen an den Schlachthöfen und die Desinfektionsmaßnahmen erhöht. Damit wird sichergestellt, dass kein ASP-infiziertes Tier geschlachtet wird. Wir haben uns in den vergangenen Monaten intensiv und bestmöglich auf diesen Tag vorbereitet. Ein Team von Experten aus allen Unternehmensbereichen hat mögliche Szenarien simuliert, passende Maßnahmen erarbeitet und den Kontakt zu allen relevanten Stellen aufgebaut.

Für Hausschweine besteht ein geringeres Gefahrenpotenzial, wenn Biosicherheitsmaßnahmen vollumfänglich in den Betrieben umgesetzt werden. Kommt es zu einem Ausbruch im Hausschweinebestand, wird nach den Vorgaben des Tierseuchenrechts vorgegangen, da die Krankheit anzeigepflichtig ist. Beim Auftreten der Erkrankung in einem Hausschweinebestand ist die Tötungaller Schweine des Bestandes unumgänglich. In diesem Fall wird der gesamte Bestand unschädlich entsorgt und der Betrieb gereinigt, desinfiziert und ggf. entwest.
 
Bei einem Ausbruch der ASP beim Hausschwein wird eine Sperrzone III (bisher Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet) eingerichtet. Auch hier ist der Transport ie Verbringung von Schweinen untersagt und kann nur durch Erfüllung strenger Verbringungsregeln durch die zuständige Veterinärbehörde genehmigt werden.

Der ASP-Ausbruch hat große wirtschaftliche Konsequenzen für den gesamten Schweinefleischmarkt. Dies fußt vor allem auf dem sofortigen Exportverbot von Schweinefleisch in Drittländer, für die ein abgestimmtes Veterinärzertifikat benötigt wird (z.B. China, Japan). Dies führt zu einem Rückgang der Schweinepreise, da Schweinefleisch und -nebenprodukte größtenteils nur noch innerhalb Deutschlands bzw. der EU vermarktet werden können. Hinzu kommen Kosten für ein erhöhtes Entsorgungsaufkommen. Für die Landwirte können zudem erhöhte Kosten anfallen, um Schweine aus Risikogebieten weiterhin vermarkten zu dürfen. Diese Situation wird sich erst ändern, wenn Deutschland wieder mindestens zwölf Monate ASP-frei ist. Somit wird sich der deutsche Schweinefleischmarkt mittelfristig neu einpendeln müssen.

Dank der lokalen Verteilung von drei Schlachtstandorten in Nordwestdeutschland sowie einem großen Einzugsgebiet für Schlachtschweine sind wir in der Lage, die Produktion flexibel zu gestalten. Die Versorgung unserer Handelspartner mit hochwertiger, makelloser Ware steht für uns an erster Stelle.

Landwirte können durch striktes Umsetzen der Biosicherheitsanforderungen und der Umsetzung der Schweinehaltungshygieneverordnung das Risiko eines Eintrags der ASP in ihren Hausschweinebestand verhindern.

 

Neben den unter dem Reiter "Dokumente" aufgeführten Unterlagen sind auf den Internetseiten des BMEL folgende Hinweise zu finden:

 

Merkblatt "Schutz vor Tierseuchen - was Landwirte tun können"

 

Merkblatt "Afrikanische Schweinepest: Vorsicht bei Jagdreisen"

 

Plakat "Schutz vor Tierseuchen im Stall"

Nach Durchführung der tierärztlichen Untersuchungen und der Genehmigung durch die zuständige Veterinärbehörde können Tiere aus Restriktionsgebieten verbracht werden. Hierfür werden zusätzliche ASP-Begleitpapiere benötigt (amtliche Genehmigung). Diese muss der Fahrer des Tiertransports auf dem Transport mitführen und auf Verlangen vorzeigen. Bei Transporten aus der Sperrzone I wird eine Herkunftsbestätigung benötigt. Die Vorlagen für die entsprechenden Dokumente entnehmen Sie bitte dem aktuellen Krisenhandbuch des VDF für Schlachtbetriebe.