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Mehr Tierwohl – Gemeinsam für die Zukunft.


Kriterien für Hähnchen

 

Zertifizierungen

  • Der Betrieb verfügt zum Lieferzeitpunkt über eine gültige QS-und ITW-Zertifizierung.

 

 

Platzangebot

  • Mindestfläche: max. 25 kg/m² oder max. 29 kg/m² bei einem Stall mit Kaltscharraum

 

 

Haltung

  • Stallhaltung mit mit ständigem Zugang zu Außemklimabereich (Kaltscharraum)*1

    *1 Der Kaltscharraum muss befestigt, überdacht und nach den Seiten hin insgesamt zu mindestens 50 % licht-und luftdurchlässig sowie windegschützt sein. Die Größe des Kaltscharraums beträgt 20 % der nutzbaren Stallgrundfläche. Er soll mind. 3 m tief und mind. 2 m hoch sein. Pro 100 m2 nutzbarer Stallgrundfläche sind in Summe mind. 2 m Auslauföffnungen vorhanden. Die einzelnen Auslauföffnungen müssen mind. 40 cm hoch und mind. 50 cm breit sein. Der Kaltscharraum muss flächendeckend eingestreut sein und den Tieren ab dem 22. Lebenstag während der Tageslichtzeit in Abhängigkeit von der Jahreszeit zur Verfügung stehen, mindestens 50 % ihrer Lebenszeit. Ein Verschließen des Zugangs zum Kaltscharraum während der Tageslichtzeit ist nur in begründeten Ausnahmen (z.B. Witterungsextreme) möglich und ist zu dokumentieren.

    Ausnahmebedingungen des Tierschutzlabels bezüglich Kaltscharraum, die auch von der Haltungsform getragen werden, werden ebenfalls vom Programm "Mehr Tierwohl – Gemeinsam für die Zukunft" akzeptiert.

 

 

Beschäftigung

  • Organisches Beschäftigungsmaterial aus veränderbarem und sich verbrauchendem Material z.B. Stroh, Picksteine

  • Je angefangener 150 m2 mind. 2 Gegenstände.
    ODER
    Pro 2000 Tiere mind. 3 Stroh-oder Heuballen und pro 1000 Tiere 1 Pickgegenstand

 

 

Zuchtlinie

  • Grundsätzlich robuste und gesunde Zuchtlinien

 

 

Fütterung

  • Einsatz von Futtermittel ohne Gentechnik während der gesamten Mastphase (Nachweis via Lieferschein)
  • Landwirte, die Primärerzeugnisse als Futtermittel einsetzen oder Futtermittel selbst mischen, müssen die Vorgaben des QS-Futtermittelmonitorings erfüllen.
  • Zugekauftes Futter/-komponenten stammen aus GVO-frei zertifizierten Quellen, vorzugsweise EU-Ware. Dokumentation gemäß Audiokonzept

 

 

Tiergesundheitsmonitoring

  • Befunddatenerfassung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank)
  • Teilnahme am QS-Antibiotikamonitoring

 

 

Verpflichtende Programmteilnahme

  • Teilnahme an einem in der Haltungsform registriertem Programm

 

 

Prüfrhytmus

  • Kontrolle aller Betriebe durch neutrale Zertifizierungsstellen, mindestens einmal jährlich

 

 

Anerkannte Qualitätsstandards

  • Im Programm „Mehr Tierwohl – Gemeinsam für die Zukunft.“ werden Hähnchen aus Betrieben, die für das Haltungsformprogramm „Fairmast“ – Kriterien auditiert sind, anerkannt.

 

 

 

 


Kriterien für Pute

 

Zertifizierungen

  • Der Betrieb verfügt zum Lieferzeitpunkt über eine gültige QS-und ITW-Zertifizierung.

 

 

Platzangebot

  • Mindestfläche: mind. 30 % mehr Platz, max. 41 kg/m² Hähne, max. 37 kg/m² Hennen

 

 

Haltung

  • Stallhaltung mit mit ständigem Zugang zu Außemklimabereich *1

    *1 Die Größe des Außenklimabereichs muss mindestens 20 % der nutzbaren Stallgrundfläche betragen. Die Auslauföffnungen müssen gleichmäßig verteilt sein und mindestens 5 % der Stalllängsseite ausmachen. Bei bestehenden Anöagen, bei denen aus baulichen Gründen die Mindestanforderungen der Öffnungen und keine gleichmäßige Verteilung der Öffnungen möglich ist, kann im Rahmen der Zulassung eine betriebsindividuelle Bewilligung beantragen.

    Der Außenklimabereich ist ein vollständig gedeckter Stallbereich, welcher an der Außenseite in der Summe 40 % licht- und luftdurchlässige Öffnungsfläche oder 100 % der Sockelhöhe vollumfänglich offen oder durch ein Draht- bzw. Kunststoffgeflecht begrenzt ist und wenn nötig mit einem Windschutznetz versehen ist. Bei einer Wandhöhe bis 2, 90 m müssen mindestens 50 % Öffnungsfläche gewährleistet sein. Die Höhe des Kaltscharraums muss mindestens 2 m betragen.

    Der Außenklimabereich muss allen Tieren, abhängig von Befiederungs- und Gesundheitszustand aowie den Witterungsbedingungeng, möglichst ab Beginn der sechsten Lebenswoche bzw. nach dem Umstallen in den Maststall zugänglich sein.

    Bei extremen Witterungsverhältnissen im Winter (Dezember bis Februar) ist es zulässig, die Zugänglichkeit auf 8 h pro Tag zu beschränken. Dabei ist allerdings zu beachten, dass sobald ein Lebendgewicht von 41 kg. bzw. 37 kg bei Hennen pro m2 nutzbarer Stallfläche erreicht wird, die Zugänglichkeit zum Außenklimabereich jedenfalls 24 Stunden täglich zu gewährleisten ist. Es können Ausnahmen (Einschränkungen des Zugangs, teilweise Verschließen der Auslauföffnungen), sofern zum Schutz der Tiere notwendig, akzeptiert werden. Abweichungen von den Mindestnutzungszeiten auf Grund von extremen Witterungsbedingungen sind ausführlich zu dokumentieren.

 

 

Beschäftigung

  • Organisches Beschäftigungsmaterial aus veränderbarem und sich verbrauchendem Material z.B. Stroh, Picksteine

  • Je angefangener 400 m² mind. 2 Gegenstände

 

 

Zuchtlinie

  • Grundsätzlich robuste und gesunde Zuchtlinien

  • Langsam wachsende Rassen (Gewichtszunahme max. 110g/Tag) oder schnell wachsende Rassen bei Einhaltung des Mindestschlachtalters von 140 Tagen (Hähne) bzw. 100 Tagen (Hennen)

 

 

Zuchtlinie

  • Grundsätzlich robuste und gesunde Zuchtlinien

  • Langsam wachsende Rassen (Gewichtszunahme max. 110 g/Tag
    ODER
    Schnell wachsende Rassen bei Einhaltung des Mindestschlachtalters von 140 Tagen (Hähne) bzw. 100 Tagen (Hennen).

 

 

Fütterung

  • Einsatz von Futtermittel ohne Gentechnik während der gesamten Mastphase, mindestens jedoch 10 Wochen vor der Schlachtung

  • Landwirte, die Primärerzeugnisse als Futtermittel einsetzen oder Futtermittel selbst mischen, müssen die Vorgaben des QS-Futtermittelmonitorings erfüllen.

  • Zugekauftes Futter/-komponenten stammen aus GVO-frei zertifizierten Quellen, vorzugsweise EU-Ware.
    Dokumentation gemäß Auditkonzept.

 

 

Tiergesundheitsmonitoring

  • Befunddatenerfassung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank).
  • Teilnahme am QS-Antibiotikamonitoring

 

 

Verpflichtende Programmteilnahme

  • Teilnahme an einem in der Haltungsform registriertem Programm

 

 

Prüfrhytmus

  • Kontrolle aller Betriebe durch neutrale Zertifizierungsstellen, mindestens einmal jährlich

 

 

Anerkannte Qualitätsstandards

  • Im Programm „Mehr Tierwohl – Gemeinsam für die Zukunft.“ werden Hähnchen aus Betrieben, die für das Haltungsformprogramm „Frei Raum – Mehr Luft & Sonne für unsere Tiere“ – Kriterien auditiert sind, anerkannt.