Alle beteiligten Erzeuger erfüllen die Kriterien des QS-Prüfsystems und der Initiative Tierwohl in der Mast, die durch QS/ITW zugelassene Zertifizierungsstellen risikoorientiert geprüft werden. Die geforderten Kriterien von „Mehr Tierwohl - Gemeinsam für die Zukunft“ werden in Rahmen eines ITW-HF3-Kombiaudits ebenfalls durch QS/ITW zugelassene Zertifizierungsstellen jährlich geprüft. Durch unangekündigte Audits wird sichergestellt, dass die Kriterien durchgängig eingehalten werden.
Mastbetriebe erfüllen die Anforderungen der Haltungsform Stufe 3 in der jeweils aktuellen Fassung (Stand: 22.07.2022)
Gewicht | Mindestfläche pro Tier |
bis 150 kg | 1,5 m² |
über 150 bis 220 kg | 2,0 m² |
über 220 bis 400 kg | 3,0 m² |
über 400 kg | 4,0 m² |
Laufstallhaltung mit ganzjährig nutzbarem Laufhof (mind. 3 m²/Tier im Laufhof)
oder
Laufstallhaltung mit Weidegang (mind. 120 Tage/6 h)
oder
Offenfrontlaufstall: Entweder eine Längsseite des Stalles auf der gesamten Länge (mind. 60 % der Wandhöhe) dauerhaft offen/geöffnet oder beide Längsseiten auf ihrer gesamten Länge (mind. 30 % der Wandhöhe) z.B. durch Schlitzwände (Spaceboards) dauerhaft offen/geöffnet.
Ein Verschluss darf zeitweise erfolgen (Außenfläche und Offenfrontstall), wenn Witterungsverhältnisse die Tiergesundheit beeinträchtigen könnten. Hierzu können Windbrechnetzte oder Rollwände aus Planen (Curtains) sowie bewegliche Schlitzwände genutzt werden. Die Zeiten und Dauer des Verschlusses sind in allen Fällen mit Angabe des Grundes zu dokumentieren.
Durch die Öffnungen in einer oder beiden Längsseiten des Stalls muss eine Frischludtzirkulation und -qualität gewährleistet sein, die vergleichbar mit einer Schwerkraftlüftung ist.
keine Anbindehaltung.
Die Tiere müssen mindestens sechs Monate vor der Schlachtung unter diesen Bedingungen gehalten werden.
< 6 Wochen; durch den Landwirt; mit Schmerzlinderung
Einsatz von Futtermittel ohne Gentechnik ab Termin Erstaudit. Während der Mastphase, mindestens jedoch 6 Monate vor der Schlachtung, ist der Einsatz von Futtermittel ohne Gentechnik zu gewährleisten.
Befunddatenerfassung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank)
Teilnahme am QS-Antibiotikamonitoring Rind
Mitglied in der Genossenschaft und gültiger Partnervertrag RIND
Der Betrieb verfügt über eine gültige QS- und ITW-Zertifizierung.