Den Tieren kann im Offenfrontstall eine geringere uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche nach folgender
Tabelle zur Verfügung gestellt werden, soweit Gründe des Tierschutzes nicht entgegenstehen.
Stall mit Auslauf:
Zudem sind 10 % Abweichungstoleranz des berechneten Anteils der Öffnungsfläche möglich, die auf einem Betrieb im Einzelfall gesondert zu prüfen sind. Als offen gelten Windschutz- und Vogelschutznetze. Bei Rollwänden aus Planen (Courtains), bewegliche Schlitzwände (Spaceboards), durch mobile Elemente entstehende Öffnungen sowie andere bauliche Gegebenheiten müssen die geforderten 30% offene Fläche gegeben sein. Die Öffnungen können witterungsbedingt vorübergehend geschlossen werden. Die Schließungen sind mit Zeiten und Dauer des Verschlusses in allen Fällen mit Angaben des Grundes zu dokumentieren und auf Verlangen vorzulegen. Jedes Tier muss jederzeit Zugang zu unterschiedlichen Klimabereichen haben.
*2 Der Auslauf muss eine Mindestfläche von 0,3 m 2/Tier vorweisen. Der Auslauf muss mindestens 2m lang und breit sein, damit sich kein Schwein verletzt.