Alle beteiligten Erzeuger erfüllen die Kriterien des QS-Prüfsystems und der Initiative Tierwohl in der Mast, die im Rahmen eines Audits durch von QS/ITW zugelassene Zertifizierungsstellen risikoorientiert geprüft werden.
Laufstallhaltung mit ganzjährig nutzbarem Laufhof (mind. 3 m²/Tier im Laufhof) oder
Laufstallhaltung mit Weidegang (mind. 120 Tage/6 h) oder
Offenfrontlaufstall:
Entweder eine Längsseite des Stalles auf gesamter Länge (mind. 60% der Wandhöhe) dauerhaft offen/geöffnet oder beide Längsseiten auf ihrer gesamten Länge (mind. 30% der Wandhöhe) z.B. durch Schlitzwände (Spaceboards) dauerhaft offen/geöffnet, sowie andere bauliche Gegebenheiten, die auf einem Betrieb im Einzelfall gesondert zu prüfen sind.
Ein Verschluss darf zeitweise erfolgen (Außenfläche und Offenfrontstall), wenn Witterungsverhältnisse die Tiergesundheit beeinträchtigen könnten. Hierfür können Windbrechnetze oder Rollwände aus Planen (Curtains) sowie bewegliche Schlitzwände genutzt werden. Die Zeiten und Dauer des Verschlusses sind in allen Fällen mit Angabe des Grundes zu dokumentieren.
Durch die Öffnungen in einer oder beiden Längsseiten des Stalls muss eine Frischluftzirkulation und -qualität gewährleistet sein, die vergleichbar mit einer Schwerkraftlüftung ist.
Die Tiere müssen mind. 6 Monate vor der Schlachtung unter diesen Bedingungen gehalten werden.
< 6 Wochen; durch den Landwirt; mit Schmerzlinderung
Befunddatenerfassung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank).
Antibiotikamonitoring Rind
Mitglied in der Genossenschaft und gültiger Partnervertrag RIND oder Partnervertrag FÄRSE.
Schlachtkühe:
Im Programm „Hof-Rind - Rindfleisch aus guter Haltung“ werden Schlachtkühe aus Betrieben, die nach dem Haltungsformprogramm QM++ - Kriterien auditiert sind, anerkannt. Sollten Betrieb die Lieferberechtigung für das QM++ - Programm verlieren erhalten wir diese Informationen über die Schnittstellenabfrage der QS-Datenbank.
Jungbullen / Färsen:
Im Programm „Hof-Rind – Rindfleisch aus guter Haltung“ werden Jungbullen und Färsen aus Betrieben, die für das Haltungsformprogramm „Gute Haltung – Direkt von Bauern“ – Kriterien auditiert sind, anerkannt.