Alle beteiligten Erzeuger erfüllen die Kriterien des QS-Prüfsystems und der Initiative Tierwohl in der Mast, die im Rahmen eines Audits durch von QS/ITW zugelassene Zertifizierungsstellen risikoorientiert geprüft werden.
Mastbetriebe erfüllen die Anforderungen der Haltungsform Stufe 3 in der jeweils aktuellen Fassung (Stand: 22.07.2022)
Gewicht | Mindestfläche pro Tier |
bis 150 kg | 1,5 m² |
über 150 bis 220 kg | 2,0 m² |
über 220 bis 400 kg | 3,0 m² |
über 400 kg | 4,0 m² |
Laufstallhaltung mit ganzjährig nutzbarem Laufhof (mind. 3 m²/Tier im Laufhof)
oder
Laufstallhaltung mit Weidegang (mind. 120 Tage/6 h)
oder
Offenfrontlaufstall: Entweder eine Längsseite des Stalles auf der gesamten Länge (mind. 60 % der Wandhöhe) dauerhaft offen/geöffnet oder beide Längsseiten auf ihrer gesamten Länge (mind. 30 % der Wandhöhe) z.B. durch Schlitzwände (Spaceboards) dauerhaft offen/geöffnet, sowie andere bauliche Gegebenheiten, die auf einem Betrieb im Einzelfall gesondert zu prüfen sind.
Ein Verschluss darf zeitweise erfolgen (Außenfläche und Offenfrontstall), wenn Witterungsverhältnisse die Tiergesundheit beeinträchtigen könnten. Hierfür können Windbrechnetzte oder Rollwände aus Planen (Curtains) sowie bewegliche Schlitzwände genutzt werden. Die Zeiten und Dauer des Verschlusses sind in allen Fällen mit Angabe des Grundes zu dokumentieren.
Durch die Öffnungen in einer oder beiden Längsseiten des Stalls muss eine Frischluftzirkulation und -qualität gewährleistet sein, die vergleichbar mit einer Schwerkraftlüftung ist.
keine Anbindehaltung.
Die Tiere müssen mindestens sechs Monate vor der Schlachtung unter diesen Bedingungen gehalten werden.
< 6 Wochen; durch den Landwirt; mit Schmerzlinderung
Einsatz von Futtermittel ohne Gentechnik ab Termin Erstaudit (Nachweis via Lieferschein). Während der Mastphase, mindestens jedoch 6 Monate vor der Schlachtung, ist der Einsatz von Futtermittel ohne Gentechnik zu gewährleisten.
Landwirte, die Primärerzeugnisse als Futtermittel einsetzten oder Futtermittel selbst mischen, müssen die
Vorgaben des QS-Futtermittelmonitorings erfüllen.
Zugekauftes Futter/-komponenten stammen aus GVO-frei zertifizierten Quellen, vorzugsweise EU-Ware.
Dokumentation gemäß Auditkonzept.
Befunddatenerfassung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank)
Teilnahme am QS-Antibiotikamonitoring Rind
Mitglied in der Genossenschaft und gültiger Partnervertrag RIND oder Partnervertrag FÄRSE.
Im Programm „Gute Haltung – Direkt von Bauern“ werden Schlachtkühe aus Betrieben, die nach den Haltungsformprogrammen „QM++“, "DLG-Silber" und „Pro Weideland“- Kriterien auditiert sind, anerkannt. Sollten Betriebe die Lieferberechtigungen für die Programme verlieren, erhalten wir diese Informationen über die Schnittstellenabfrage der QS-Datenbank bzw. der Programmgeber.