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Info für Landwirte digital  |  August 2023

Tierschutz im Blick: Veterinäramtskontrollen im zweiten Halbjahr

Tierhaltung bedeutet Verantwortung – ganz besonders bei Erkrankungen und Verletzungen müssen die Tiere im Blick behalten werden. Um das Tierwohl und den Tierschutz gerade für erkrankte oder verletzte Tiere sicherzustellen, liegt der Fokus bei den amtlichen Kontrollen in der Nutztierhaltung vor allem auf dem Umgang mit kranken und verletzten Tieren.

Schweinehaltende Betriebe werden unangekündigt besucht und die Amtsveterinäre gehen bei diesem Termin unverzüglich in den Stall. Bei Tierschutzauffälligkeiten werden Bußgelder verhängt. Bei vorsätzlichem nicht tierschutzgerechtem Umgang mit kranken und verletzten Tieren (fehlende Einstallung in die Genesungsbucht, keine Behandlung, keine rechtzeitige Nottötung, etc.) handelt es sich um einen Straftatbestand. Diese Vorgänge werden an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Bei einer Verurteilung gilt der Landwirt als vorbestraft. Auch schon bei dem Verdacht auf eine Straftat kann der Landwirt seinen Jagdschein verlieren. Bei Fragen zum ordnungsgemäßen Umgang mit kranken und verletzten Tieren stehen den Betrieben Hoftierärzte und die Schweinegesundheitsdienste zur Seite.