Alles im Blick! Diese Rubrik gibt Ihnen einen schnellen Überblick über aktuelle Arbeitshilfen und Formulare zur Qualitätssicherung. Westfleisch erweitert diese Zusammenstellung stetig, um Sie auf dem aktuellen Stand zu halten.
Dezember 2019
QS-Rundschreiben zu "Vermehrt Salmonellenfunde in Futtermitteln"
Aktuell kommt es verstärkt zu Salmonellenfunden in proteinreichen Einzelfuttermitteln, insbesondere bei Raps- und Sojaextraktionsschrot.
Im Zweifel sollten die Landwirte die Einzelfuttermittel und/oder die fertigen Mischfuttermittel gezielt auf Salmonellen untersuchen lassen. Außerdem sollte auf etwaige Auffälligkeiten bei den Tieren im Stall geachtet werden, ebenso wie auf die Ergebnisse des Salmonellenmonitorings, die auf einen Salmonelleneintrag über Futtermittel hindeuten könnten.
Hat ein Landwirt den Verdacht oder sogar die Kenntnis, dass sein Futtermittel belastet ist, darf es nicht mehr verfüttert werden. Laut Lebensmittelhygiene-Verordnung ist die Behörde zu informieren. Zudem empfiehlt es sich, umgehend den Lieferanten bzw. Futtermittelbearter zu informieren, damit entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können. Ggf. müssen betroffene Futtermittel abgeholt und fachgerecht entsorgt werden. Nach der Abholung müssen die Lagerstätten gereinigt und desinfiziert werden.
Dezember 2019
QS-Rundschreiben zu "Antibiotikamonitoring – neue Arbeitshilfen"
In Kürze werden neue Arbeitshilfen zur Nutzung der Antibiotikadatenbank veröffentlicht. Die Arbeitshilfen liefern eine umfassende Beschreibung aller Funktionen und sind spezifisch für Bündler, Tierärzte und Tierhalter erstellt worden. Die Betriebe finden die Arbeitshilfe ab dem 15. Januar 2020 im Dokumentencenter auf www.q-s.de im Bereich Antibiotikamonitoring sowie auf www.westfleisch.de unter der Rubrik "Landwirtschaft/Neues von QS/Formulare".
November 2019
QS-Rundschreiben zu "Revisionen - Änderungen zum 1. Januar 2020"
Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 wird es auf der Stufe Landwirtschaft wieder Revisionen geben, über die wir Sie bereits vorab informieren möchten.
Zur Revision 2020 gibt es nur wenige inhaltliche Änderungen in den QS-Leitfäden. Bei den meisten Anpassungen handelt es sich lediglich um Klarstellungen: Die Anforderungen sind nicht neu, sondern werden deutlicher bzw. einfacher formuliert. Auch die QS-Prüfsystematik wird angepasst.
Die Eigenkontrollchecklisten für die Tierhalter wurden vollständig überarbeitet. Jetzt sind sie einfacher, kürzer und praxistauglicher. Zusätzlich gibt es eine neue Arbeitshilfe zur Auditvorbereitung: Alle Dokumente, die für die Audits benötigt werden, lassen sich jetzt in einer Übersicht zum Abhaken auflisten.
Im Dokumentencenter der QS Qualität und Sicherheit GmbH können Sie ab dem 2. Dezember 2019 die ab 2020 gültigen Dokumente abrufen.
November 2019
QS-Rundschreiben zu "Berechnung der Auditindices"
Ab dem 25. November 2019 können Tierhalter und Bündler den Auditindex Biosicherheit (BSI) und den Auditindex Tierhaltung (THI) in der Software-Plattform einsehen. Die Indices zeigen schnell und übersichtlich, wie der Betrieb bei Biosicherheit und Tierhaltung aufgestellt ist und helfen bei der Eigenkontrolle.
Auditindices gibt es zunächst nur für Schweine haltende Betriebe. Sie werden berechnet für alle Audits, die nach dem 1. Januar 2018 durchgeführt wurden.
Die Indices werden anhand festgelegter Kriterien aus dem letzten Systemaudit berechnet. Die Index-Zahl gibt an, ob und wie die Anforderungen an die Biosicherheit und die Tierhaltung umgesetzt wurden.
Die Auditindices unterstützen Tierhalter, Berater und Tierärzte bei der internen Analyse und zeigen Verbesserungspotenzial auf. Sie werden nach jedem Systemaudit neu berechnet.
September 2019
QS-Rundschreiben zu "Gesundheitliche Unbedenklichkeit von Beschäftigungsmaterial"
In jüngster Zeit sind mehrfach Schweine geschlachtet worden, deren Zungen Splitterrückstände (Plastik oder Metall) enthielten, die offensichtlich von ungeeignetem Beschäftigungsmaterial stammen. Dies muss aus Gründen des Tierschutzes und zum Schutz der Verbraucher unbedingt vermieden werden, denn solche Einträge gefährden die Sicherheit der Lebensmittel, die aus dem Fleisch gewonnen werden.
Jegliches Beschäftigungsmaterial muss für Schweine gesundheitlich unbedenklich sein. Geeignete Materialien sind z. B. Heu, Stroh oder anderes Raufutter, Sisalseile, Holz oder Hartgummi an einer Kette. Alle Materialien, an denen sich die Schweine verletzen können oder die die Gesundheit der Tiere beeinträchtigen können, dürfen nicht verwendet und somit auch nicht im Tierbereich platziert werden.
August 2019
QS-Rundschreiben zu "Risikoampeln für die Seuchenprävention"
Mit zwei Risikoampeln, die von der Universität Vechta zusammen mit verschiedenen Kooperationspartnern entwickelt wurden, können landwirtschaftliche Betriebe das Eintragsrisiko für Afrikanische Schweinepest (ASP) und Aviäre Influenza (Geflügelpest AI) kostenfrei und anonym ermitteln.
Jeder Nutzer füllt online einen Fragebogen aus und erhält durch diese Selbsteinschätzung eine Risikobewertung für seinen Betrieb. Jede der Fragen steht für einen Risikofaktor, der in Verbindung mit einem möglichen Erregereintrag steht. Das Ergebnis, das zur einfacheren Einordung in Ampelfarben dargestellt wird, gibt Auskunft über die erreichte Risikoklasse. Dadurch erhalten alle Betriebsleiter schnell und sehr konkret Anregungen, wie der eigene Bestand noch besser geschützt werden kann.
Juli 2019
QS-Rundschreiben zu "QS-Stichprobenaudits 2019"
Auch in diesem Jahr werden im Zeitraum von Juli bis Dezember wieder Stichprobenaudits durchgeführt. Geplant sind über 500 Audits auf allen Stufen und sowohl im Inland als auch im Ausland. Erstmalig laufen alle Stichprobenaudits vollständig unangekündigt ab. Der Auditor sucht also die zufällig ausgewählten Standorte auf, ohne zuvor mit dem Betriebsleiter, Ansprechpartner oder Bündler Kontakt aufzunehmen.
Mai 2019
QS-Rundschreiben zu "Verdacht auf Abfallstoffe in Futtermitteln"
Ein niederländisches Unternehmen steht im Verdacht, Abfallstoffe in Futtermittel eingemischt zu haben. Nach Angaben der niederländischen Medien soll es sich um die Fourage-Weihandel Toontje Hendriks BV, Oordeelsestraat 13, BAARLE-NASSAU handeln. Gegen die Verantwortlichen des Unternehmens sollen Ermittlungen eingeleitet worden sein. Für den Fall, dass Sie Handelsware von diesem Unternehmen bezogen haben, bitten wir Sie um erhöhte Aufmerksamkeit und die Einleitung geeigneter Maßnahmen. Bitte beachten Sie, dass das Unternehmen für die Herstellung von Einzelfuttermitteln derzeit keine Lieferberechtigung im QS-System hat.
April 2019
Die QS GmbH hat zum 1.4.2019 die QS-Erläuterungen zum Leitfaden Schwein bzw. Rind für die Landwirtschaft überarbeitet.
Die überarbeiteten Passagen sind farblich in den Dokumenten hinterlegt. Die aktualisierten Dokumente finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik /Landwirtschaft/Neues von QS/Formulare /Rind bzw. Schwein sowie auf dem Dokumentencenter der QS GmbH (https://www.q-s.de/dokumentencenter/arbeitsübersicht.html)
21.11.2018
Die wichtigsten QS-Neuerungen für 2019
Die QS GmbH hat zum 1.1.2019 wiederum einige wichtige Neuerungen für das Jahr 2019 eingeführt. Die wichtigsten Punkte haben wir hier noch einmal aufgeführt. Die QS- Unterlagen liegen in Kürze im Downloadcenter unter www.q-s-de und auf der Homepage der Westfleisch unter www.westfleisch.de/landwirtschaft/neues-von-qs-formulare/ ab Januar 2019 bereit.
Die wichtigsten Punkte sind:
1. Die Leitfäden Landwirtschaft Rinderhaltung, Schweinehaltung und Geflügelhaltung werden neu strukturiert, um wichtige Anforderungen besser zu verdeutlichen und eine akzentuierte Bewertung zu ermöglichen. (Stichwort „Nicht neu, aber deutlicher) Neu ist das Dokument „Erläuterungen zum Leitfaden Landwirtschaft“ in dem nach Frage-Antwort-Prinzip Klarstellungen zu häufigen Fragestellungen zur Tierhaltung erklärt werden.
2. Es wurden nachfolgend aufgeführte Prüfpunkte gestrichen bzw. geändert:
3. Änderungen in den Leitfäden Tier:
Tierschutzgerechte Haltung:
Futtermittel und Fütterung:
Tiergesundheit/Arzneimittel:
Tiertransport:
Leitfaden Rinderhaltung:
4. Ferkelkastration:
Die Anforderung zum Einsatz von Schmerzmitteln zur Linderung von postoperativen Schmerzen bleibt bestehen und wird weiterhin abgeprüft
15.08.2018
Rundschreiben zum Thema "Notsituation bei der Futtermittelversorgung"
Bezug von Maissilage von Biogasanlagenbetreibern
Sehr geehrte(r) Vermarktungspartner(in),
Die QS GmbH informiert in ihrem Rundschreiben vom 15.08.2018 zur aktuellen Futtermittelversorgung. Auf Grund anhaltender Dürre gibt es in vielen Regionen Engpässe bei der Beschaffung von Futtermitteln. Besonders Rinderhalter haben Probleme, die ausreichende Versorgung ihrer Tiere sicherzustellen.
Einige Betreiber von Biogasanlagen haben angekündigt, Maissilage für die Verfütterung an Rinder abgeben zu wollen. QS stellt keine Anforderungen an den Zertifizierungsstatus der Biogasanlage, und Maissilage kann von diesen Betrieben bezogen werden. Diese bezogenen Futtermittel sind in das Futtermittelmonitoring einzubeziehen.
Dabei ist zu beachten, dass bei Maissilage für Biogasanlagen im Einzelfall Siliermittel eingesetzt wurden, die keine Futtermittelzulassung haben. In diesen Fällen ist vorab zu klären, ob die Silage als Futtermittel geeignet ist. Im Zweifelsfall ist dazu die zuständige Behörde zu kontaktieren.
Ihre Westfleisch SCE
22.06.2018
Rundschreiben zum Thema "Öffentliche Suchfunktion"
Sehr geehrte Vermarktungspartner,
die QS GmbH informiert in einem Rundschreiben vom 22. Juni zum Thema „Öffentliche Suchfunktion“.
Tierhalter sollen demnach darauf achten, dass ihre Lieferanten nachweislich berechtigt sind, ins geschlossene QS-System zu liefern. Für Westfleisch-Vertragspartner ist das in folgenden Punkten relevant:
• beim Zukauf von Tieren wie Mastferkeln oder Kälbern. (Ausgenommen, sind Rinder, die länger als
sechs Monate auf dem Betrieb gehalten werden
• beim Zukauf von Futtermitteln
• beim Transport von Tieren innerhalb des QS-Systems
Dabei sei entscheidend, ob der Lieferant oder Dienstleister am Tag der Lieferung berechtigt ist. Um das schnell und einfach zu überprüfen, bietet QS eine öffentliche Suchfunktion unter www.qs-plattform.de.
In dieser Datenbank könne jederzeit und tagesaktuell kontrolliert werden, ob der Lieferant für das QS-System zugelassen ist. Zu berücksichtigen sei, dass die Kennzeichnung von QS-Tieren oder Futtermitteln auf dem Lieferschein oder die Vorlage eines Zertifikats nicht ausreichend ist!
Wichtig: Das Beziehen von Tieren und Futtermitteln eines nicht entsprechend zertifizierten Lieferanten und der Einsatz von nicht zugelassenen Transporteuren kann im Audit zu einem K.O.-Kriterium werden, was zu einem Entzug der Lieferberechtigung führt.
Ihre Westfleisch SCE
18.06.2018
Kennzeichnung von QS-Futtermitteln
Sehr geehrte Vermarktungspartner,
die QS GmbH informiert in einem Rundschreiben vom 14.06. zum Thema „Artikelbezogene Kennzeichnung“. Die QS weist darauf hin, dass alle als QS-Ware gehandelten Futtermittel artikelbezogen kenntlich gemacht werden müssen. Jeder so gehandelte Artikel muss als solcher eindeutig identifizierbar sein, da Futtermittelhersteller und -händler auch Nicht-QS-Ware vertreiben. Deshalb sei eine eindeutige Kennzeichnung notwendig.
Die Kennzeichnung als „QS-Futtermittel“ könne durch die Nutzung des QS-Prüfzeichens, durch Verwendung der QS-Identifikationsnummer oder der QS-Standortnummer erfolgen. Das Kennzeichnen ohne direkten Bezug zum Artikel (z.B. durch das QS-Prüfzeichen im Briefkopf) sei nicht ausreichend. Würden ausschließlich QS-Futtermittel geliefert werden, reiche eine Bestätigung auf den Warenbegleitpapieren aus, wie z.B.: „Wir liefern ausschließlich QS-Futtermittel“.
Möglichkeiten zur korrekten Kennzeichnung sind QS zufolge:
• Kenntlichmachung direkt in der Deklaration des Futtermittels,
• Bei loser Ware: Auf dem Lieferschein oder auf anderen Warenbegleitpapieren, auf denen die
Artikelnummer dargestellt wird,
• Bei Sackware: auf dem Sack bzw. Sackanhänger oder artikelbezogen (Kennnummer der Partie jedes
einzelnen Sacks) auf den Warenbegleitpapieren, wie z. B. dem Lieferschein
Ihre Westfleisch SCE
25.05.2018
Salmonellen in Rapsextraktionsschrot
Sehr geehrte Vermarktungspartner,
die QS GmbH teilt aktuell mit, dass bei einem Hersteller von "non GMO Rapsextraktionsschrot" aus Süddeutschland ein positiver Salmonellenbefund vorliegt. Laut QS sind ca. 1.200 Tonnen, die zwischen dem 8. und 9. Mai 2018 ausgeliefert wurden, betroffen.
Der Hersteller habe alle Kunden unverzüglich informiert und einen Warenrückruf eingeleitet. Außerdem seien erste Maßnahmen, u.a. Reinigung und Desinfektion der Produktionsanlagen, ergriffen worden. Die Ursache der Salmonellen-Kontamination wird derzeit untersucht.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie evtl. betroffene Lieferungen erhalten haben, wenden Sie sich bitte unverzüglich an Ihren Lieferanten.
Ihre Westfleisch SCE
25.04.2018
Salmonellen in Sojabohnenextraktionsschrot
Sehr geehrte Vermarktungspartner,
die Qualität und Sicherheit GmbH teilt aktuell mit, dass bei einem Hersteller von Sojabohnen-Extraktionsschrot aus Norddeutschland ein positiver Salmonellenbefund vorliegt. Laut QS GmbH sind drei LKW-Ladungen betroffen, die bereits ausgeliefert wurden.
Der Hersteller habe alle Kunden unverzüglich informiert und einen Warenrückruf eingeleitet. Außerdem seien erste Maßnahmen, u.a. Dosierung eines Biozids, ergriffen worden. Die Ursache der Salmonellen-Kontamination wird derzeit untersucht.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie evtl. betroffene Lieferungen von Sojabohnen-Extraktionsschrot erhalten haben, wenden Sie sich bitte unverzüglich an Ihren Lieferanten.
Ihre Westfleisch SCE
08.01.2018:
Antibiotikamonitoring
Die QS GmbH hat die Anleitung Arbeitshilfe für Tierhalter "Abgabe Nullmeldung" zum 01.01.2018 überarbeitet.
22.11.2017
Die wichtigsten QS-Neuerungen für das Jahr 2018:
Die QS GmbH hat zum 01.01.2018 wiederum einige wichtige Neuerungen für das Jahr 2018 eingeführt. Die wichtigsten Punkte haben wir hier noch einmal aufgeführt. Die QS- Unterlagen liegen in Kürze für Sie im Downloadcenter unter https://www.q-s.de/ und auf der Homepage der Westfleisch unter https://www.westfleisch.de/landwirtschaft/neues-von-qs-formulare/ ab Januar 2018 für Sie bereit.
Die wichtigsten Punkte sind:
10.03.2017:
Tierhalter im QS-System lassen ihren Tierbestand durch einen vertraglich gebundenen Hoftierarzt regelmäßig betreuen, um den Gesundheitsstatus der Tiere zu erhalten und erforderlichenfalls zu verbessern. Laut QS-Leitfaden müssen Bestandsbesuch und Ergebnis vom betreuenden Tierarzt dokumentiert werden. Seit kurzem stellt QS ein neues Musterformular „Protokoll für die tierärztliche Bestandsbetreuung“ zur Verfügung, anhand dessen der Bestandsbesuch bei Rinder- und Schweinebetrieben aufgezeichnet werden kann. Außerdem lassen sich viele weitere hilfreiche Details und Ergebnisse vermerken, was im Bestandsbesuch vorgefunden und vereinbart wurde.
Bitte beachten Sie: Der Bestandsbesuch darf weiterhin auch anders dokumentiert werden. Weder Tierhalter noch Tierarzt sind verpflichtet, die Arbeitshilfe zu verwenden. Viele Tierärzte nutzen eigene oder von den Gesundheitsdiensten zur Verfügung gestellte Dokumente. Diese Dokumente dürfen selbstverständlich auch in Zukunft verwendet werden.
09.02.2017:
Gerne möchten wir Sie auf eine Anpassung im Leitfaden Landwirtschaft Schweinehaltung aufmerksam machen (vgl. aktuelle Revisionsinformationen zum Leitfaden Landwirtschaft Schwein; veröffentlicht auf der QS-Homepage).
Es hat sich ein Fehler in der Darstellung eingeschlichen, den wir nun klargestellt haben. Buchten für kranke und verletzte Tiere müssen ausreichend mit trockener und weicher Einstreu oder Unterlage versehen sein. Die Einstreu oder weiche Unterlage muss dabei mindestens den Liegebereich je Schwein abdecken, sollte möglichst sogar die Mindestbodenfläche [m²]/Schwein abdecken.
Die Eigenkontrollcheckliste haben wir zu diesem Prüfpunkt ebenfalls angepasst und die Auditoren informiert.
Der revidierte Leitfaden gilt ab dem 7. Februar 2017 und steht ab sofort auf unserer Homepage zur Verfügung.
Haben Sie Fragen oder Anregungen, freuen wir uns über Ihre Nachricht.
Die wichtigsten QS-Neuerungen für das Jahr 2017:
Die QS GmbH hat zum 1.1.2017 wiederum einige wichtige Neuerungen für das Jahr 2017 eingeführt.
Die wichtigsten Punkte sind:
Allgemein:
Schwein:
Salmonellenmonitoring:
Antibiotikamonitoring:
Betriebe ohne Therapieindex werden für die Lieferung in das QS-System gesperrt.
Rind :
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